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   Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1997 - C-286/94   

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https://dejure.org/1997,30855
Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1997 - C-286/94 (https://dejure.org/1997,30855)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20.03.1997 - C-286/94 (https://dejure.org/1997,30855)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20. März 1997 - C-286/94 (https://dejure.org/1997,30855)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Garage Molenheide BVBA (C-286/94), Peter Schepens (C-340/95), Bureau Rik Decan-Business Research & Development NV (BRD) (C-401/95) und Sanders BVBA (C-47/96) gegen Belgische Staat.

    Sechste Richtlinie 77/388/EWG - Geltungsbereich - Recht auf Vorsteuerabzug - Zurückbehaltung des geschuldeten Mehrwertsteuersaldos - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (27)

  • EuGH, 02.08.1993 - C-276/91

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1997 - C-286/94
    Die Kläger beziehen sich u. a. auf das Urteil Kommission/Frankreich(46), mit dem der Gerichtshof entschieden hat, "daß es den Steuerpflichtigen möglich sein muß, das Recht auf Abzug der gesamten Steuerbelastung der vorausgehenden Umsatzstufen sofort auszuüben, sofern es keine Vorschrift gibt, die den Mitgliedstaaten eine Einschränkung dieses Rechts gestattet"(47).

    (19) - Die Kläger beziehen sich hierbei unter vielen anderen auf die Mehrwertsteuerfragen betreffenden Urteile vom 2. August 1993 in der Rechtssache C-276/91 (Kommission/Frankreich, Slg. 1993, I-4413) und vom 20. Oktober 1993 in der Rechtssache C-10/92 (Balocchi, Slg. 1993, I-5105).

    (24) - Die Kommission bezieht sich insbesondere auf die Urteile vom 10. April 1984 in der Rechtssache 324/82 (Kommission/Belgien, Slg. 1984, 1861) und vom 7. April 1987 in der Rechtssache 196/85 (Kommission/Frankreich, Slg. 1987, 1597).

    (36) - Siehe z. B. die Urteile vom 14. Februar 1985 in der Rechtssache 268/83 (Rompelman, Slg. 1985, 655, Randnr. 16) und vom 21. September 1988 in der Rechtssache 50/87 (Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 4797, Randnr. 15).

  • EuGH, 06.07.1995 - C-62/93

    BP Soupergaz / Griechischer Staat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1997 - C-286/94
    41 Wie der Gerichtshof in seinem Urteil BP Soupergaz erklärt hat, verfügen die Mitgliedstaaten über einen weiten Handlungsspielraum bei der Durchführung der Bestimmungen des Mehrwertsteuersystems.

    (28) - Siehe z. B. Urteile vom 19. Januar 1982 in der Rechtssache 8/81 (Becker, Slg. 1982, 53) und vom 6. Juli 1995 in der Rechtssache C-62/93 (BP Soupergaz, Slg. 1995, I-1883).

    (30) - Urteil BP Soupergaz (zitiert in Fußnote 28, Randnr. 35).

  • EuGH, 20.10.1993 - C-10/92

    Balocchi / Ministero delle finanze dello Stato

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1997 - C-286/94
    44 Dies bestätigt auch die Rechtsprechung des Gerichtshofes, der z. B. im Urteil Balocchi die Auffassung vertreten hat, daß die den Mitgliedstaaten in Artikel 22 Absatz 5 eingeräumte Möglichkeit, von Steuerpflichtigen im Verlauf eines Erklärungszeitraums vorläufige Abschlagszahlungen zu verlangen, es diesen nicht gestattet, die Zahlung eines festen Steuerbetrags in Höhe von 65 v. H. des für einen noch nicht abgelaufenen Zeitraum geschuldeten Gesamtbetrags zu fordern(50).

    (19) - Die Kläger beziehen sich hierbei unter vielen anderen auf die Mehrwertsteuerfragen betreffenden Urteile vom 2. August 1993 in der Rechtssache C-276/91 (Kommission/Frankreich, Slg. 1993, I-4413) und vom 20. Oktober 1993 in der Rechtssache C-10/92 (Balocchi, Slg. 1993, I-5105).

    (50) - Urteil Balocchi, zitiert in Fußnote 19.

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